Deutschland unterhält natürlich auch in Sri Lanka eine ständige Botschaft. Als Tourist kann man in einem fremden Land schnell in eine brenzlige Situation kommen. Man kommt mit dem sri-lankischen Gesetz in Konflikt, verliert seinen Reisepass oder wird bestohlen. In solchen Fällen ist die Deutsche Botschaft in der sri-lankischen Hauptstadt Colombo die erste Anlaufstelle. Um Notsituationen zu vermeiden, sollte man sich jedoch bereits im Vorfeld über das Land und seine Gepflogenheiten informieren.
Ärger mit Behörden und Gesetz in Sri Lanka
Wer sich in Sri Lanka ein Motorrad oder Auto ausleiht, kann bei den ungünstigen Straßenverhältnissen und dem chaotischen Verkehrswahnsinn in den Großstädten schnell in einen Unfall verwickelt werden. Oft ist die Schuldfrage unklar und eine unüberwindbare Sprachbarriere lässt die Situation schnell eskalieren. Wenn nichts weiter passiert ist, gibt sich der Unfallgegner meist mit ein paar kleinen Geldscheinen zufrieden. Ist aber ein größerer Schaden entstanden oder gibt es gar Verletzte, sollte man sich umgehend mit der Deutschen Botschaft in Verbindung setzen. Sie stellt einen Dolmetscher, der bei Behördengängen und Vermittlungen behilflich ist.
Wird man in einen Überfall verwickelt oder begeht gar selbst eine kriminelle Handlung, hilft die Deutsche Botschaft bei der Auswahl eines geeigneten Rechtsanwaltes, der auch über Fremdsprachenkenntnisse verfügt. Der Konsularbeamte darf selbst keinen Rechtsbeistand leisten, er darf aber den Inhaftierten besuchen, den Kontakt zu Angehörigen in Deutschland herstellen und ist in der Lage, die korrekte Behandlung während der Haft überwachen.
Um gar nicht erst in eine solche Situation zu kommen, sollte man sich bereits im Vorfeld über grundlegende gesetzliche Gegebenheiten des Gastlandes informieren. In Sri Lanka reichen zum Beispiel kleinste Mengen Rauschgift aus, um für Jahre hinter Gitter zu wandern.
Wer selbst Opfer einer Gewalttat wird, bekommt von der Deutschen Botschaft jede erdenkliche Hilfe bei der Anzeigenerstattung, im Umgang mit Polizeibehörden und bei der medizinischen Versorgung.
Verlust von Reisepass und Geld
Wird man bestohlen und die gesamte Reiskasse ist weg, kommt man schnell in arge Bedrängnis. Die Deutsche Botschaft ist jedoch keine Filiale der Deutschen Bank. Sie hilft lediglich bei der Kontaktaufnahme mit Freunden und Verwandten in Deutschland und zeigt mögliche Überweisungswege auf, wie zum Beispiel Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung oder Western Union Money Transfer. In einigen seltenen Härtefällen zahlt die Deutsche Botschaft ein Überbrückungsgeld oder das Ticket für den Rückflug nach Deutschland. Dies sind jedoch Darlehen, die nach der Ankunft in Deutschland sofort zurückzuzahlen sind.
Bei Passverlust ist die Deutsche Botschaft berechtigt, einen vorläufigen Reisepass zur Rückkehr nach Deutschland auszustellen. Hat man von allen Dokumenten Kopien angefertigt, geht dieser Vorgang weitaus schneller. Bei der Ausreise aus Sri Lanka benötigt man den Einreisestempel im Pass, deshalb sollte man die Fotokopie des Reisepasses erst nach der Ankunft anfertigen.
Diese Dinge darf die Deutsche Botschaft nicht
Die Deutsche Botschaft darf keine offenen Hotelrechnungen, Krankenhauskosten oder Bußgelder bezahlen, ebenso darf sie nicht die Kosten für Such- und Rettungsaktionen übernehmen.
Die Botschaftsangehörigen dürfen keine behördlichen Weisungen erteilen, nicht aktiv in laufende Gerichtsverfahren eingreifen und keine anwaltlichen Tätigkeiten vornehmen.
Der Botschaft ist es ebenfalls untersagt, einen verloren gegangenen Führerschein oder Personalausweis auszustellen.
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Kontaktdaten in Colombo
Botschaftsadresse:
40, Alfred House Avenue
Colombo 3
Sri Lanka
Tel.: (0094) (11) 258 04 31
Notfalltelefon: (0094) 77-734 42 83
E-mail: info@colombo.diplo.de
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr – 13.00 Uhr
Konsular- und Visaabteilung:
43, Temple Lane
Colombo 3
Sri Lanka
Tel.: (0094) (11) 454 2020
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 8.00 Uhr – 11.00 Uhr ( Termine nur nach Vereinbarung)